Versicherungen
Es kommt immer wieder mal vor, dass einige Private Krankenkassen die Erstattung der Behandlungskosten ablehnen. Die Begründung lautet meist, dass sie der Überzeugung sind, dass die "medizinische Notwendigkeit" nicht gegeben ist.
Eine weitere beliebte Methode ist die sogenannte Gebührenangleichung. Hier werden die Sätze in der Gebührenordnung der Heilpraktiker mit denen der Ärzte verglichen.
Je nachdem welcher Satz niedriger ist wird nur dieser Satz erstattet.
Eine weitere Unart ist, dass oft nur bis zu den Mindestsätzen der Gebührenordnung erstattet wird.
Achten Sie bitte vor Abschluss eines Vertrages darauf, dass die Versicherung die Höchstsätze der Gebührenordnung für Heilpraktiker erstattet und alle Leistungen, die in der Gebührenordnung aufgelistet sind, akzeptiert!
Je nach Vertrag kann dieselbe Versicherung unterschiedliche Leistungen akzeptieren!
Ein besonderes negatives Beispiel aus meiner Praxis war die VIKTORIA Versicherung eines Patienten.
In den AGBs war unter einem Punkt zu lesen, dass die Kosten von Heilpraktikerleistungen erstattet werden. Einige Abschnitte weiter wurden Heilpraktikerleistungen jedoch generell ausgeschlossen.
Ich bin zwar bemüht im Rahmen meiner EDV-gestützten Möglichkeiten auf die jeweiligen Versicherungen meiner Patienten einzugehen, kann aber recht wenig tun, wenn der Vertrag des Patienten mit seiner Versicherung eingeschränkt ist.